Da erörtert zunächst einmal ein juristisch promovierter Kulturpolitiker, ob man Opern mit ihren gewaltverherrlichenden, sexistischen und anstößigen Inhalten überhaupt noch aufführen darf – angesichts von Umbenennungsdebatten eine brandaktuelle Frage! Grundlage ist das Traktat eines gewissen Herrn von Pidde, dem es „um nichts Geringeres als um die schonungslose Entlarvung der Musikdramen insbesondere Richard Wagners als Abfolge orchestral aufgeputzter Straftatbestände“ geht. Der fachlich versierte Autor kommt in seiner scharfsichtigen juristischen Analyse zum Schluss, dass angesichts solcher Unmoral „die Oper eine aussterbende Gattung“ sei.
Und da sind die „Staatstreicher“. Ihrer musikalischen Heimat, der Berliner Lindenoper, bescherte die Wagner-Pflege der letzten anderthalb Jahrhunderte den Beinamen „Winter-Bayreuth“; 2002 beispielsweise führte Barenboims Staatskapelle in nur 14 Tagen alle 10 Wagner-Opern auf. Die Gegenreaktion auf diese Übersättigung ließ freilich nicht lange auf sich warten: Ein Ensemble wurde gegründet, das sich sowohl der radikal inhaltlich-thematischen wie musikalisch-parodistischen Neubewertung der Werke – (nicht nur) Wagners – widmete. Vorwiegend mit, zwischen Bayreuth und Berlin entstandenen, Arrangements für Bratschen(!)-Quartett. Da besingt der fliegende Holländer kurzerhand die Matrosenliebe, der große Rosenkavalier mutiert zum kleinen Kaktus, die Nibelungen machen eine Wachtparade und Siegfried bekommt seinen Zauberdrachen.
Auf unterhaltungsmusikalische Abwege geratene Opernkurzfassungen also, die im Programm „Comedian Violists in Sachen Wagner“ mit den augenzwinkernden juristischen Erörterungen der Straftatbestände der Ring-Charaktere kombiniert werden. Von Ehebruch, Verschleppung, Blutschande, Tierquälerei und Brandstiftung bis hin zu Mord und Totschlag leisten sich hier Götter, Menschen, Zwerge und Riesen Rechtsbrüche in „einem Maße, das die trübsten Befürchtungen weit übersteigt“.
