Stand: 28.01.2025
Die Tourismus und Kultur Oranienburg gGmbH, im Folgenden TKO genannt, setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.oranienburg-erleben.de/ veröffentlichten Website der TKO.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte und Apps barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab.
Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit
Die TKO ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:
- Barrierefreiheit ist Teil unseres Leitbildes.
- Die Zugänglichkeit ist Teil unserer internen Richtlinien.
- Die Barrierefreiheit ist in unsere Beschaffungspraxis integriert.
- Formale Methoden zur Qualitätssicherung der Zugänglichkeit existieren innerhalb des Unternehmens.
- Wir beziehen Menschen mit Behinderungen in unsere Benutzertestprozesse ein.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website der TKO war bis zum Ende 2024 nur teilweise mit der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) vereinbar. Die Unvereinbarkeiten betrafen Farbkontraste, Hervorhebungen bei Navigationselementen für die Tastaturzugänglichkeit, Alternativtexte bei Bildern und strukturelle Defizite für z.B. Vorlesebrowser. Seit Dezember 2024 werden kontinuierlich Anpassungen vorgenommen und alle Unvereinbarkeiten nach besten Gewissen behoben. Aktuell befindet sich die Seite im Audit der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg.
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten.
Dies ist eine Beschreibung der nicht barrierefreien Inhalte. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen nicht barrierefreien Inhalt festgestellt haben, der hier nicht aufgeführt ist.
- PDF-Dokumente: Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.
Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien
Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:
- alle gängigen Browser in der aktuellen Version und mindestens deren Vorgängerversion
- Internet Explorer (Windows) Versionen 7.0 bis 11.0
- Microsoft Edge
- Mozilla Firefox
- Google Chrome
- Safari
- Android Browser (z.B. Samsung Internet)
Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden unterstützenden Technologien kompatibel ist:
- Non Visual Desktop Access (NVDA) Screenreader
- Windows Sprachausgabe (Narrator)
Technologien
Die Barrierefreiheit dieser Webseite hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:
- HTML / PHP
- WAI_ARIA
- CSS
- Javascript
Bewertungsmethoden
Die TKO hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methoden bewertet:
- Selbsteinschätzung: Die Website wurde intern in der Organisation bewertet.
- Externe Bewertung: Die Webseite wird aktuell (Januar 2025) von einer externen Stelle bewertet, die nicht am Design- und Entwicklungsprozess beteiligt ist.
Feedback und Kontaktangaben
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:
Telefon: 03301 5220 400
E-Mail: ed.ne1738906631belre1738906631-grub1738906631neina1738906631ro@gn1738906631utlaw1738906631rev1738906631
Firmenanschrift: Tourismus und Kultur Oranienburg gGmbH, Rungestraße 37, 16515 Oranienburg
Wir werden Ihnen innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung geben.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen eine nicht zufriedenstellende oder keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg zur Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen wenden. Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf barrierefrei gestaltete Websites und mobile Anwendungen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen.
Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website oder mobilen Anwendung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontakt:
Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg
Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: ed.gr1738906631ubned1738906631narB.1738906631SGM@T1738906631IB.gn1738906631uztes1738906631hcruD1738906631
Telefon: 0331 866-5048
Formelle Genehmigung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Tourismus und Kultur Oranienburg gGmbH
Nico Albrecht
Marketing & Öffentlichkeitsarbeit